30. ADAC-JuristenCongress Schadenersatzrecht soll neu geregelt werden ADAC-Vorbehalte gegen Schadenmanagement der Versicherer
Wenn es nach dem Willen der Versicherungen geht, werden in den nächsten Jahren auf die Autofahrer einige einschneidende Änderungen im Schadenersatzrecht zukommen. Insbesondere das so genannte Schadenmanagement birgt nach Aussagen von Dr. Peter Macke, Präsident des Oberlandesgerichts Brandenburg und des Deutschen Verkehrsgerichtstages das Risiko, dass die bei einem Unfall geschädigten Verkehrsteilnehmer nicht den vollen Schadenersatz erhalten.
Anlässlich des 30. ADAC-JuristenCongress in Berlin äußerte Macke die Befürchtung, dass die Geschädigten auch bei der so genannten fiktiven Abrechnung bald mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. Bisher konnte der Betroffene frei entscheiden, ob er den Fahrzeugschaden reparieren lassen wollte oder nicht. In beiden Fällen bekam er den gleichen Schadenersatz. Wer künftig nur den Ersatz seines Schadens fordert ohne reparieren zu lassen, wird weniger Geld bekommen.
Beim Schmerzensgeld sind ebenfalls Änderungen zu erwarten: Es soll künftig auch bei der Gefährdungshaftung gezahlt werden, also dann, wenn niemand den Unfall verschuldet hat. Macke befürchtet allerdings eine Prozesslawine, weil Schmerzensgeld nur noch dann gezahlt werden soll, wenn die zu Grunde liegende Verletzung „nach Art und Dauer.... nicht unerheblich“ war.
Positiv zu werten ist die geplante Erhöhung der Haftungshöchstsummen, die ebenfalls Schäden im Zusammenhang mit der Gefährdungshaftung betrifft. Diese Beträge sollen sich bei Verletzung oder Tötung eines einzelnen Menschen verdoppeln, bei Verletzung oder Tötung mehrerer Menschen steigen sie bis zum Fünffachen. Auch für Gefahrguttransporte wird es deutlich höhere Haftungshöchstsummen geben. Damit wird einer langjährigen Forderung des ADAC entsprochen.
Änderungsbedarf gibt es nach Meinung von Macke vor allem bei der Haftung von Kindern im Straßenverkehr. Hier ist die, auch vom ADAC seit langem geforderte Anhebung der Grenze der Schuldfähigkeit von sieben auf zehn Jahre zu erwarten. Unterhalb dieser Altersgrenze ist ein Kind, wie verkehrspsychologische Untersuchungen zeigen, im Straßenverkehr überfordert.