30. ADAC-JuristenCongress Gleiches Recht auf Europas Straßen ADAC für Harmonisierung mit Augenmaß
Die Angleichung der Verkehrsvorschriften in Europa ist ein wichtiger Motor für die europäische Integration. Wie der Präsident des Bundesgerichtshofes, Professor Dr. Günter Hirsch, anlässlich des ADAC-JuristenCongress in Berlin darlegte, sind davon nicht nur die Verkehrsregeln betroffen. Es geht insbesondere auch um Schadenersatzansprüche von Autofahrern, die im Ausland Opfer von Verkehrsunfällen werden. In der EU ereignen sich jährlich circa 500 000 Auslandsunfälle, die bisher im Ausland reguliert werden mussten. Ab dem 1. Januar 2003 sorgt die vierte Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie für eine wesentliche Erleichterung, weil dann die Ansprüche auch im Inland angemeldet werden können.
Ein einheitlicher Rechtsraum ist für den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb Europas unerlässlich. Gemeinsames Recht fördert das gegenseitige Verständnis und schafft die Voraussetzungen für eine europäische Identität. Obwohl nach Ansicht von Professor Dr. Hirsch bereits eine Fülle von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften umgesetzt wurde, wirken nationalstaatliche Besonderheiten und Vorbehalte oftmals als Hindernisse für eine zügige Harmonisierung. So gibt es beispielsweise in den Ländern der Gemeinschaft unterschiedliche Verfahrensordnungen, die festlegen, wie sich ein Autofahrer gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen zur Wehr setzen kann.
Probleme sieht Professor Hirsch auch bei den Übereinkommen der Justizminister zur Internationalisierung des Fahrverbots aus dem Sommer 1998. Danach soll die Vollstreckung von Fahrverboten und Führerscheinentzügen harmonisiert werden, obwohl in der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedsstaaten noch erhebliche Unterschiede bestehen. So kann in Belgien schon ein Rotlichverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 10 km/h mit Führerscheinentzug bis zu fünf Jahren geahndet werden. Alkoholdelikte werden im Ausland oft mit Messgeräten festgestellt, die bei uns als Beweismittel nicht anerkannt würden. Solange die Sanktionen nicht unter gleichen Voraussetzungen und in etwa gleichen Verfahren verhängt werden, ist eine schematische Harmonisierung der Vollstreckung aus Sicht des ADAC nicht hinnehmbar.