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Elke Ferner: Alkohol am Steuer ist eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr

Festveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen des Bundes gegen Alkohol und
Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.)


"Durch seine Aktivitäten in den letzten 50 Jahren hat der Bund gegen
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wichtige Entscheidungen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit angestoßen und unterstützt", betonte
Elke Ferner, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen anlässlich des 50 jährigen Bestehens des B.A.D.S.. Er habe
damit unmittelbar zu einer Verringerung der Zahl der Alkoholunfälle
beigetragen. Die Zahl der Alkoholunfälle hat sich in den letzten 25
Jahren fast halbiert, jedoch stellt Alkohol im Straßenverkehr nach wie
vor eine der Hauptunfallursachen dar. "Es ist daher notwendig, dass das
Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr auf der Tagesordnung aller
Verantwortlichen bleibt", unterstrich Elke Ferner. Deshalb hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Rechtsfolgen
der bisherigen 0,8 Promilleregelung bereits ab 0,5 Promille angewandt
werden. Mit dieser Änderung soll das Nebeneinander der 0,5 und
0,8-Promilleregelung beseitigt und eine verständliche Regelung
eingeführt werden, die dem Kraftfahrer die Bedeutung und die
Gefährlichkeit des Fahrens unter Alkohol klar vor Augen führt. Verstöße
ab 0,5 Promille werden künftig mit 4 Punkten bewertet, bei erstmaligem
Verstoß wird zudem eine Geldbuße in Höhe von 500 Mark sowie ein
Fahrverbot von einem Monat verhängt. Ziel der Regelung ist,
alkoholbedingte Unfälle weiter zu reduzieren und damit die
Verkehrssicherheit zu erhöhen.



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Datum:03.11.2000
Quelle:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ID:134

 

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