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Winter-Lichtpflicht in 13 europ. Ländern

Für Autofahrer kann es in 13 europäischen Ländern teuer werden, wenn sie am Tag ohne eingeschaltetes Abblendlicht unterwegs sind. Neuerdings besteht in der kalten Jahreszeit Lichtpflicht am Tag auch in Polen, Tschechien und Litauen. In Polen ist Licht am Tag von 1. Oktober bis 1. März vorgeschrieben, in Tschechien vom 27. Oktober bis zum letzten Sonntag im März und in Litauen vom 1. November bis 1. März. Länder mit "Dauer-Licht" sind Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Finnland und Ungarn gilt Licht am Tag für Kraftfahrzeuge außerhalb von Ortschaften, in Italien auf Autobahnen und Schnellstraßen (für Motorräder auf allen Straßen). Autofahrer, die gegen die Licht-Regelung verstoßen, müssen mit folgenden Bußgeldern rechnen: Dänemark 70, Finnland 50, Island 80, Italien 32, Norwegen 108, Polen 50, Schweden 45, Slowenien 22, Tschechien 35, Ungarn bis 40 Euro. In den baltischen Staaten werden bei Lichtverstößen ebenfalls Geldbußen verhängt. In der Schweiz sollen schon seit dem 1. Januar 2002 Kraftfahrzeuge am Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß wird aber nicht geahndet.

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Datum:20.01.2003
Quelle:ADAC
ID:1511

 

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