Stuttgart (ACE) 1. Mai 2003 - Die Mitte Februar 2003 in London eingeführte City-Maut ist nach Darstellung der dortigen Stadtregierung ein voller Erfolg.
Wie Peter Fitch, Sprecher des Londoner Bürgermeisters für Transport und Umwelt, in einem am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Gespräch mit dem ACE Auto Club Europa erklärte, konnte das Verkehrsaufkommen in der von Staus geplagten Metropole Englands im Schnitt um 20 Prozent reduziert werden. Das übertreffe die Erwartungen deutlich. Ursprünglich hätte man mit einem Rückgang von lediglich 10 bis 15 Prozent gerechnet. Eine weitere umfassende Zwischenbilanz soll nach Fitchs Worten noch im Laufe dieses Sommers gezogen werden. Nach Angaben des Sprechers nehmen auch die Londoner Autofahrer die Maut positiv auf. "Beschwerden gibt es kaum. Die Menschen merken, dass sie für die 5 Pfund Gebühr schneller vorankommen", so Fitch. In den ersten Wochen nach Einführung der Maut sei die Fortbewegungsgeschwindigkeit von rund 15 km/h auf rund 30 km/h gestiegen. Die Londoner seien damit doppelt so schnell unterwegs als bisher.
Im Durchschnitt zahlten pro Woche knapp 100 000 Personen die zunächst umstrittene Gebühr. In den ersten vier Wochen wurden über 27 000 Strafzettel für Nichtzahlung verteilt. Für bemerkenswert hält der ACE den Zuwachs von Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Erfreulich sei auch der Ausbau der Londoner Busflotte mit 300 zusätzlichen Fahrzeugen. Seit Einführung der Maut haben die Verspätungen im Busverkehr um 50 Prozent abgenommen. Mitte Februar führte London die City-Maut von fünf Pfund (7,5 Euro) ein, um das enorme Stauproblem in der Innenstadt zu lösen. Die Mautzone umfasst ein Gebiet von ca. 20,5 Quadratkilometer im Londoner Zentrum. Londons Bürgermeister Ken Livingstone geht davon aus, dass die Gebühr die Stadtkasse um rund 130 Millionen Pfund bereichern wird. Die Gelder werden ausschließlich zur Verbesserungen der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt und für die Verwaltung des Mautsystems genutzt. Alle Zweiräder, Taxis und amtlich registrierte Behinderten-Fahrzeuge sind von der Maut ausgenommen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Gas-, Elektro-, Brennstoffzellen- oder Hybrid-Antrieb. Die Bewohner der Mautzone haben Anspruch auf einen Gebührenrabatt von 90%.