Ab 1. April 2004: Strengere Verkehrstrafen - keine Schonfrist
Stuttgart (ACE) - 31. März 2004 - Vom 1. April 2004 an müssen Verkehrssünder in Deutschland mit zum Teil deutlich schärferen Strafen rechnen.
Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, treten die neuen Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr ohne Schonfrist in Kraft. "Die Polizei wird es nicht bei Ermahnungen belassen," sagte ein ACE-Sprecher unter Berufung auf Behördenangaben.
Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung wird laut ACE um rund 30 Prozent teurer. Nach dem neuen Bußgeldkatalog sind künftig 40 Euro zu zahlen, zudem wird das "Flensburger Konto" mit einem Punkt belastet. Doch nicht nur telefonieren ohne Feisprecheinrichtung wird bestraft, geahndet wird auch das Verschicken und Lesen einer Kurznachricht (SMS), wie der Club betont.
Das unbefugte Parken im Bereich von Einfahrten und Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge kostet neuerdings 50 Euro Strafe sowie einen Punkt (bisher 35 Euro), wenn das abgestellte Fahrzeug die Zufahrt behindert, warnt der ACE.
Eine zentrale Neuregelung gilt für Reisende in Reisebussen: Ab sofort ist der Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen, ist dies nicht der Fall kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro verhängt werden. 1998 war diese Regelung für Reisebusse bereits verordnet, doch bislang nicht im Bußgeldkatalog aufgenommen worden, da es zu wenige mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Reisebusse gab.