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Auslands-Krankenschutz ins Reisegepäck
ADAC: Nach Skiunfall droht auch finanzieller Beinbruch

Wer ohne private Auslandsreise-Krankenversicherung verreist, läuft bei einer Verletzung oder Erkrankung im Urlaubsland Gefahr, medizinisch nicht betreut zu werden. Vor allem aber bleibt er im Falle einer Behandlung meist auf dem Großteil der entstandenen Kosten sitzen. Dies gilt nach Angaben des ADAC für Fernreisen ebenso wie für Reisen in europäische Länder, mit denen Deutschland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen hat, beispielsweise für Österreich.

Gerade in der Alpenrepublik verunglücken jedes Jahr Tausende von Wintersportlern. Häufig akzeptieren Ärzte und Krankenhäuser den E-111-Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Das heißt: Die Behandlung erfolgt nur gegen Vorkasse oder den Nachweis einer privaten Zusatzversicherung. Aber selbst wenn der E 111 angenommen wird, erstatten die deutschen Kassen nur einen Bruchteil der angefallenen Kosten.

Wie diese Regelungen gehandhabt werden, erfuhren zwei beim ADAC versicherte Urlauber, die in Österreich nach einem Knöchel- bzw. Schien- und Wadenbeinbruch operiert werden mussten. Im ersten Fall belief sich die Rechnung auf 8653 Mark, wovon die gesetzliche Krankenkasse 1700 Mark erstattete. Im anderen Fall kassierte das österreichische Krankenhaus 17 684 Mark, der Anteil der Kasse betrug lediglich 3500 Mark. Die jeweiligen Differenzbeträge bezahlte der ADAC-Auslands-Krankenschutz.


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Datum:10.01.2001
Quelle:ADAC
ID:207

 

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