Straßen im Alpenraum Streupflicht oft eingeschränkt
In den Alpen können die Straßen oft über Nacht zu Schneefahrbahnen werden. Das muss für die dort zuständigen Straßenverwaltungen aber noch kein Grund sein, in der Folge alle Verkehrswege abzustreuen. Erhöhte Vorsicht ist vor allem auf weniger verkehrswichtigen Alpenstraßen geboten. Damit sich Autofahrer rechtzeitig auf schneeglatte Fahrbahnen einstellen können, sagt der ADAC, welche Streubestimmungen im Einzelnen in den klassischen Alpenländern gelten:
Deutschland: In geschlossenen Ortschaften beschränkt sich die Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Solche sind beispielsweise Gefällstrecken, Straßeneinmündungen und auffallende Verengungen. Außerorts muss bei Glätte nur an besonders gefährlichen Straßenabschnitten gestreut werden.
Österreich: Die Streupflicht von Bund, Ländern und Gemeinden hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Auf weniger befahrenen Nebenstrecken ist auch hier aus Gründen des Umweltschutzes nur selten mit gestreuten Straßen zu rechnen.
Schweiz: Bei den Eidgenossen gelten für die Streupflicht ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland.
Frankreich: Auf Nationalstraßen sowie auf Departements- und kommunalen Straßen besteht zwar eine allgemeine Streupflicht, in der Praxis wird man allerdings nicht überall gestreute Verkehrswege vorfinden.
Italien: Die Autofahrer müssen davon ausgehen, dass die Straßen nicht oder nur unzureichend gestreut sind. Man sollte hier seine Fahrweise besonders vorsichtig den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.
Grundsätzlich rät der ADAC Autofahrern, bei Fahrten in den Alpen Schneeketten im Fahrzeug mit zu führen. Schneeketten können auf Passstraßen und Steigungsstrecken nicht nur notwendig, sondern auch zwingend vorgeschrieben sein.