Mertens: Bund wird deutsche Interessen beim neuen Port Package mit Nachdruck vertreten
"Der Bund wird entsprechend der nationalen Interessen in den
Richtlinienentwurf zu Hafendiensten eingreifen", sagte Angelika
Mertens, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen anlässlich der Mitgliederversammlung
des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe im Rahmen einer
Podiumsdiskussion zur Europäischen Hafenpolitik.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand der vor wenigen Tagen vorgelegte,
neue Richtlinienvorschlag über den Marktzugang für Hafendienste der
EU-Kommission. Der erste Richtlinienentwurf wurde nach fast
dreijährigen Verhandlungen im November 2003 vom Plenum des
Europäischen Parlamentes endgültig abgelehnt.
"Die Kommission will mit dem neuen Entwurf durch Marktliberalisierung
den Wettbewerb in den Häfen steigern und damit die Qualität der
Hafendienste verbessern", erklärte Mertens. Grundsätzlich seien
Qualitätssteigerungen zu begrüßen. Die Bedingungen jedoch, unter denen
dieses Ziel erreicht werden solle, seien genau zu prüfen.
"Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass das Interesse von deutscher
Seite bei einem gut funktionierenden Wettbewerb innerhalb der Häfen
seit jeher stärker auf den Wettbewerb zwischen den Häfen gerichtet
ist" ergänzte die Staatssekretärin.
Gefordert würden deshalb Aussagen über die Transparenz der
finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den
Hafendiensteanbietern sowie die Erstellung einer konkreten
Beihilfeleitlinie. Der neue Richtlinienentwurf enthalte eine Reihe
gravierender Verschärfungen von Regelungen, die bereits im November
2003 zum Scheitern des Vorschlags geführt hätten und zugleich zum Teil
deutlich hinter die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens zurückfallen
würden.
"Das Bemühen der Bundesregierung gilt der Stärkung und Sicherung des
Seehafenstandortes Deutschland. Unser Haus wird die deutschen
Interessen in den entsprechenden Gremien mit Nachdruck wahrnehmen.
Dabei wird es in den Verhandlungen nicht nur um die Einforderung
konkreter Beihilfeleitlinien für Hafenumschlagsunternehmen gehen,
sondern zum Beispiel auch um die Erarbeitung akzeptabler
Übergangsregelungen für bestehende Miet-und Pachtverträge", bekräftigte Mertens.