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Dritte Europäische Führerscheinrichtlinie

Anfängermotorräder mit 35 kW. Keine Prüfung beim Aufstieg in die unbegrenzte Klasse A. Mopedführerschein ab 14.

Europäisches Motorrad Institut fordert weitere Harmonisierung


Anfängermotorräder können demnächst 35 kW Leistung haben und Mopeds (Kleinkrafträder) ab 14 gefahren werden; wenn sich die liberalen Vorstellungen des EU-Ministerrates durchsetzen. Dieser hat am 7. Oktober den Entwurf der Dritten Europäischen Führerscheinrichtlinie beschlossen. Der Text geht jetzt zur parlamentarischen Beratung an das Europäische Parlament.

Wichtige Veränderungen gibt es in allen Unterklassen gegenüber den derzeit gültigen europäischen Regelungen. Neu ist die Einführung einer Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h). Bisher gibt es für diese Fahrzeuge nur nationale Vorschriften. Das Mindestalter soll 16 Jahre betragen. Allerdings wird den Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt, das Alter auf 14 Jahre abzusenken oder auf 18 Jahre zu erhöhen.

Für die Klasse A1, die für 125er Leichtkrafträder gilt, soll das Mindestalter weiterhin 16 Jahre betragen. Auch hier erhalten die Mitgliedsstaaten aber einen höheren Gestaltungsspielraum, der es ihnen gestattet, dieses abweichend auf 18 Jahre anzuheben.

Vor dem Zugang zum großen Motorrad wollen die Minister für jüngere Fahranfänger weiterhin eine zweijährige Bewährung auf leistungsbegrenzte Maschinen setzen. Die Leistungsgrenze soll aber von 25 KW auf 35 KW angehoben werden. Das Mindestalter für den weiterhin möglichen Direkteinstieg in die unbegrenzte Klasse A soll 24 Jahre betragen und von einer entsprechenden Prüfung abhängig gemacht werden. Allerdings räumt der Entwurf auch hier den Mitgliedstaaten die Möglichkeit von Abweichungen ein. So sollen diese das Einstiegsalter für den Direkteinstieg auf 21 Jahre absenken, aber auch auf 27 Jahre anheben dürfen.

„Positiv ist gegenüber dem ersten Entwurf der EU-Kommission der Verzicht auf die Aufstiegsprüfung beim Übergang von der beschränkten in die unbeschränkte Klasse A“, so Dr. Hubert Koch, Mitgründer und Gesellschafter des Europäischen Motorrad Instituts in einer ersten Stellungnahme. Allerdings kommt der Entwurf dem Ziel der europäischen Harmonisierung nur begrenzt nahe. Dr. Koch: “Es ist zu hoffen, dass das Parlament die Vielzahl der nationalen Abweichungsmöglichkeiten reduziert“.

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Datum:17.11.2004
Quelle:EMI - Europäisches Motorrad Institut GbR
ID:2314

 

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