Landgericht hebt Einstweilige Verfügung auf - DMSB schreibt Superstock-Klasse im Rahmen der IDM aus
Die von Moto Motion gegen den DMSB - Deutscher Motor Sport Bund e.V. erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Ausschreibung der Internationalen Deutschen Superstock-Meisterschaft wurde vom Landgericht Frankfurt am 17. Januar 2001 aufgehoben.
Die Einstweilige Verfügung war zunächst ohne Anhörung des DMSB erlassen worden. Nachdem der DMSB in seinem Widerspruchsschriftsatz die grob verfälschende Darstellung von Moto Motion wieder gerade gerückt hatte, wurde vom Landgericht kurzfristig ein Verhandlungstermin anberaumt, nach dessen Ende unmittelbar eine Aufhebung der Verfügung beschlossen wurde.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Kammer hatte in der mündlichen Verhandlung sowohl Zweifel an der Dringlichkeit einer einstweiligen Entscheidung als auch an dem von Moto Motion behaupteten Unterlassungsanspruch geäußert.
Franz Rau hatte noch zuvor gegenüber der Presse geäußert, dem DMSB würde ein Vorgehen gegen den Beschluss nichts nützen, weil bis zu einer Entscheidung die Saison "bereits gelaufen sei". Diese Rechnung ist aufgrund der schnellen Entscheidung des Gerichts nicht aufgegangen. Somit ist der Versuch von Moto Motion gescheitert, Fahrer und Teams durch ein Verbot der Superstock-IDM zu einem Wechsel in die bislang gänzlich erfolg- und bedeutungslose eigene "Powerbike"-Serie zu veranlassen.
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Datum:18.01.2001
Quelle:DMSB - Deutscher Motor Sport Bund e.V.
ID:234
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