Raumordnungsverfahren für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen ist eingeleitet
Die Regierung von Niederbayern hat jetzt das Raumordnungsverfahren zum
Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen
mit der Übersendung der Unterlagen an die beteiligten Stellen,
insbesondere Behörden, Gemeinden und Verbände eingeleitet.
Dem Bundestagsbeschluss vom 7. Juni 2002 sowie dem 5-Punkte-Programm
der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden
Hochwasserschutzes und der Koalitionsvereinbarung entsprechend, wird
der Bund an der Donau nur die flussbauliche Variante A, das heißt, ein
Ausbau ohne Staustufen, weiterverfolgen.
Gleichwohl hat Bayern auch die Varianten C (flussregelnde Maßnahmen
mit einer Staustufe bei Aicha) und D2 (diese Variante sieht neben der
bereits beschriebenen Stufe mit Seitenkanal bei Aicha auch Staustufen
bei Waltendorf und oberhalb von Vilshofen vor) in das Verfahren
eingebracht.
Der Bund betont, dass Bayern dies von Amts wegen und auf eigene Kosten
getan hat. Durch das Raumordnungsverfahren kann der Bund als Träger
des Vorhabens nicht verpflichtet werden, eine andere Variante als A zu
verwirklichen. Ein Raumordnungsverfahren endet mit der
"landesplanerischen Beurteilung", die im nachfolgenden
Planfeststellungsverfahren von der unabhängigen
Planfeststellungsbehörde einer eigenen Wertung unterzogen wird.