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Stolpe: Brennstofftanks auf Schiffen sollen besser geschützt werden

"Auch die Brennstofftanks von Seeschiffen sollen zukünftig durch
Doppelhüllen geschützt werden. Das sieht ein weltweites Regime zur
Verbesserung des Meeresumweltschutzes vor", sagte Bundesminister Dr.
Manfred Stolpe heute in Berlin. Die Internationale Seeschifffahrts - Organisation (IMO) habe Regeln zur verbindlichen Doppelhülle aller Brennstofftanks von Seeschiffen mit einer Gesamtkapazität von mindestens 600 m3 definiert.

Auf der 48. Sitzung des Unterausschusses Schiffsentwurf und
- ausrüstung einigten sich die Mitgliedsstaaten einstimmig auf eine
Ergänzung zum MARPOL Übereinkommen. "Damit werden Öle, unabhängig davon, ob sie als Ladung oder Brennstoff an Bord sind, gleichwertigen Normen zum vorbeugenden Meeresumweltschutz unterworfen werden", sagte Stolpe.

Nach den Erfahrungen mit der Havarie der "PALLAS" hatte sich Deutschland bei der IMO für eine solche Regelung eingesetzt. Ungefähr 90 Prozent der von Schiffen verursachten, weltweiten Ölverschmutzungen der Meere stammt aus den Treibstofftanks aller Schiffe und nicht aus den Ladetanks der Tankschiffe, so der Minister. Daher sei diese Regelung eine wirksame Vorbeugung gegen das Risiko einer Verschmutzung
der Meere und der Küsten. Wegen der großen Verkehrsdichte in Nord- und
Ostsee sei dies eine wichtige, zusätzliche Maßnahme, um die Küsten
noch besser zu schützen.

Mit der nunmehr entwickelten Regelung, die von einer Arbeitsgruppe unter deutscher Leitung erarbeitet wurde, wird ein Doppelhüllen - Standard für Brennstofftanks festgelegt, der in allen
Aspekten der in MARPOL verankerten Regelung für den Ladetankbereich
auf Öltankschiffen entspricht. Bei Öltankschiffen wird diese Regelung
an der Transportkapazität der Tankschiffe bemessen (in tdw =
Tragfähigkeit in t). Analog dazu basieren die Regeln für
Brennstofftanks auf der Gesamtbrennstoffkapazität eines Schiffes.

Die neue Regelung wird auf der kommenden Sitzung des
Meeresumweltschutzausschuss (MEPC) im Juli angenommen werden.
Deutschland setzt sich dafür ein, dass diese Maßnahme so schnell wie
möglich in Kraft tritt.

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Datum:08.04.2005
Quelle:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ID:2653

 

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