Home








































  Partnernummer: Passwort: Neuanmeldung

Alkohol am Steuer gefährdet den Versicherungsschutz

Coburg (ots) - Fasching ohne Alkohol, für viele undenkbar. Doch
wer Alkohol trinkt und fährt, riskiert seinen
Versicherungsschutz. Wird nach einem Unfall festgestellt, dass der
Verursacher 1,1 Promille oder mehr im Blut hatte, hat das nicht nur
strafrechtliche Folgen, betroffen ist dann auch der
Versicherungsschutz, darauf macht die HUK24 aufmerksam.

Bei Versicherungsverträgen, die nach 1995 abgeschlossen wurden,
gilt in bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung folgendes: Der
Versicherer ist "von der Verpflichtung zur Leistung frei", wenn "der
Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu
führen". Die Leistungsfreiheit des Versicherers ist allerdings auf
einen Betrag von 10.000 Mark begrenzt. Das heißt: Die
Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, denn der Schutz
des Geschädigten geht zunächst einmal vor. Anschließend nimmt sie
aber ihren Versicherungsnehmer entsprechend der Schadenhöhe mit bis
zu 10.000 Mark in Regress.

Für die Kaskoversicherung gilt seit jeher, dass der
Versicherungsschutz erlischt, wenn der Fahrer einen Schaden grob
fahrlässig herbeigeführt hat. Die Rechtsprechung hält zum Beispiel
das Fahren unter einer Alkoholeinwirkung von 1,1 Promille für eine
grobe Fahrlässigkeit.


Rückfragen bitte an:
HUK-Coburg
Tel.: (09561) 96 20 80-82
Fax: (09561) 96 36 80
HUK-Coburg im Internet unter http://www.HUK.de



<<<< >>>> [1]

Datum:20.02.2001
Quelle:HUK
ID:278

 

zurück








• Copyright © 2000 by Motorrad.de. Alle Rechte reserviert. •