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0,3 Promille auch für Fußgänger?

Frankfurt/M. (ots) - Die am Freitag vom Bundesrat bestätigte
Senkung der Alkohol-Grenze auf 0,5 Promille darf Verkehrsteilnehmer
nicht zu falschen Schlüssen führen: "Nicht erst ein Blutalkoholgehalt
von 0,5 Promille, schon 0,3 Promille können zu ernsten juristischen
Problemen führen", warnt der Ludwigsburger Rechtsanwalt und Autor
Michael Hettenbach. Ganz davon abgesehen, dass mit jedem Schluck
Alkohol die Unfallwahrscheinlichkeit steigt und die Fahrsicherheit
sinkt, empfindliche Strafen und juristische Probleme drohen auch
unterhalb der neuen 0,5 Promille-Grenze. Autofahrer, die mit einem
Blutalkoholgehalt von mehr als 0,3 Promille einen Verkehrsunfall
verursachen, können zu einer empfindlichen Geldstrafe und zu einem
Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verurteilt
werden, wenn nach der Überzeugung des Gerichtes der Unfall nüchtern
nicht passiert wäre.

Auch ohne strafrechtliche Konsequenzen droht Ärger. Selbst
Fußgänger müssen mit Verlust der Fahrerlaubnis rechnen, wenn sie
zweimal im Straßenverkehr Zuwiderhandlungen begehen. "Da reicht schon
das zweimalige Überqueren einer roten Fußgängerampel mit 0,3
Promille," so Hettenbach. Nach dem Wortlaut der
Fahrerlaubnisverordnung ist die Anordnung der gefürchteten
Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU, auch Idiotentest)
zwingend.

Der Autor hat die unübersichtliche und weitgehend unbekannte
Rechtslage zum Anlass genommen, einen Ratgeber zur
Führerscheinproblematik zu schreiben.(ISBN 3-8311-1134-0, BoD, 45
DM). Keinen "Testknacker", wohlgemerkt, sondern ein Buch für
Betroffene. Auslöser war der Fall eines Mandanten, der zur MPU
musste, obwohl er weder mit Alkohol, noch mit Drogen im
Straßenverkehr aufgefallen war - und ihm ein Konsum auch nicht
nachgewiesen wurde. Der Mann fiel durch.

"Hier besteht enormer Handlungsbedarf", meint der Buchautor
deshalb. "Die Verschärfung der Promille-Regelung begrüße ich sehr.
Aber sie kann nur der erste Schritt zu einer Reform der bestehenden
gesetzlichen Regelungen sein: Teile des Fahrerlaubnisrechtes,
insbesondere dessen Handhabung, sind schlicht verfassungswidrig".


ots Originaltext: Regina Schmidt Communications

Interviews und Rezensionsexemplare:
Regina Schmidt Communications
Tel. 0170-4806833
Fax 069-94414050

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Datum:20.02.2001
Quelle:ots
ID:280

 

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