Frankfurt/M. (ots) - Die am Freitag vom Bundesrat bestätigte Senkung der Alkohol-Grenze auf 0,5 Promille darf Verkehrsteilnehmer nicht zu falschen Schlüssen führen: "Nicht erst ein Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille, schon 0,3 Promille können zu ernsten juristischen Problemen führen", warnt der Ludwigsburger Rechtsanwalt und Autor Michael Hettenbach. Ganz davon abgesehen, dass mit jedem Schluck Alkohol die Unfallwahrscheinlichkeit steigt und die Fahrsicherheit sinkt, empfindliche Strafen und juristische Probleme drohen auch unterhalb der neuen 0,5 Promille-Grenze. Autofahrer, die mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,3 Promille einen Verkehrsunfall verursachen, können zu einer empfindlichen Geldstrafe und zu einem Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verurteilt werden, wenn nach der Überzeugung des Gerichtes der Unfall nüchtern nicht passiert wäre.
Auch ohne strafrechtliche Konsequenzen droht Ärger. Selbst Fußgänger müssen mit Verlust der Fahrerlaubnis rechnen, wenn sie zweimal im Straßenverkehr Zuwiderhandlungen begehen. "Da reicht schon das zweimalige Überqueren einer roten Fußgängerampel mit 0,3 Promille," so Hettenbach. Nach dem Wortlaut der Fahrerlaubnisverordnung ist die Anordnung der gefürchteten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU, auch Idiotentest) zwingend.
Der Autor hat die unübersichtliche und weitgehend unbekannte Rechtslage zum Anlass genommen, einen Ratgeber zur Führerscheinproblematik zu schreiben.(ISBN 3-8311-1134-0, BoD, 45 DM). Keinen "Testknacker", wohlgemerkt, sondern ein Buch für Betroffene. Auslöser war der Fall eines Mandanten, der zur MPU musste, obwohl er weder mit Alkohol, noch mit Drogen im Straßenverkehr aufgefallen war - und ihm ein Konsum auch nicht nachgewiesen wurde. Der Mann fiel durch.
"Hier besteht enormer Handlungsbedarf", meint der Buchautor deshalb. "Die Verschärfung der Promille-Regelung begrüße ich sehr. Aber sie kann nur der erste Schritt zu einer Reform der bestehenden gesetzlichen Regelungen sein: Teile des Fahrerlaubnisrechtes, insbesondere dessen Handhabung, sind schlicht verfassungswidrig".
ots Originaltext: Regina Schmidt Communications
Interviews und Rezensionsexemplare: Regina Schmidt Communications Tel. 0170-4806833 Fax 069-94414050