Neuregelung der Motorradführerscheinklassen verzögert
EU - Verkehrsministerrat vertagt Entscheidung über 3. EU - Führerscheinrichtlinie.
Raesfeld und München, 28. Juni 2005
Die Neuregelung der europäischen Motorradführerscheinklassen kommt zunächst nicht. Dies teilt das Europäische Motorrad Institut nach den Ergebnissen der Sitzung des EU - Verkehrsministerrates vom 27. Juni 2005 in Luxemburg mit.
Der Grund für die Verzögerung liegt in der Weigerung einiger Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, einem Zwangsumtausch bestehender Führerscheine in neue EU - weit einheitliche Dokumente zuzustimmen.
Bezüglich der Motorradklasseneinteilung hatten sich die EU - Institutionen zwischenzeitig auf einen Kompromiss geeinigt, der nicht mehr strittig ist. Danach soll der Direkteinstieg einheitlich mit 24 Jahren möglich sein und das Anfängermotorrad 35kw haben. Für den gestuften Zugang sollen die Altersklassen 16 für A1, 18 für A2 und 20 für A gelten. Der Kompromiss sieht vor, nur eine theoretische Prüfung vorzuschreiben und die Aufstiegs-Modalitäten zwischen den Klassen den Mitgliedsstaaten zu überlassen. Diese können danach entweder eine Aufstiegsprüfung vorsehen oder ein Sicherheitstraining.
Die weiteren politischen Beratungen über die 3. EU Führerscheinrichtlinie liegen derzeit auf Eis. Eine Abstimmung darüber im Ministerrat ist frühestens im Oktober 2005 möglich.
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Datum:30.06.2005
Quelle:EMI - Europäisches Motorrad Institut GbR
ID:2896
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