Stolpe: Bußgelder für Mautpreller werden angehoben
Bundesverkehrsminister weist BGL-Behauptungen als falsch zurück
Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat heute in Berlin
angekündigt, die Bußgelder für Mautpreller anzuheben. Gleichzeitig hat
er die Ergebnisse eines angeblichen Maut-Tests als falsch
zurückgewiesen. Der BGL hatte Anfang Mai einen so genannten
"Maut-Test" durchgeführt. Dazu wurden die OBUs abgeschaltet. Angeblich
wurden nur einige Fahrer durch das Kontrollsystem als Mautpreller
registriert. Der Verband behauptet deshalb, die Kontrollen seien
völlig unzureichend. Der BGL stützt seine Kritik auf so genannte
Nullbuchungen. Nach Ansicht des BGL lag die Quote der unentdeckten
Mautfahrten bei diesem "Test" bei über 90 Prozent.
Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe:
"Der angebliche Test verdient seinen Namen nicht. Wenn tatsächlich 90
Prozent der Lkw-Fahrer die Maut prellen sollten, wie der BGL uns
weismachen will, hätten wir im ersten Halbjahr höchstens 150 Millionen
Euro Mauteinnahmen in unserer Kasse haben dürfen. Tatsächlich waren es
aber bis Ende Juni bereits 1,4 Milliarden Euro. Allein das zeigt
schon, dass dieser Pseudotest nichts mit der Realität zu tun hat.
BGL-Geschäftsführer Schmidt ist auch innerhalb des Speditionsgewerbes
mit seinem Kreuzzug gegen die Maut allein auf weiter Flur. Die
übergroße Mehrheit der Spediteure und Lkw-Fahrer ist vernünftig, nimmt
die Fakten zur Kenntnis und unterscheidet sich damit vom
BGL-Geschäftsführer Schmidt.
Unsere Kontrollen haben sich in der Praxis bewährt. Im ersten halben
Jahr wurden über 11 Milliarden mautpflichtige Autobahnkilometer
abgerechnet. Von den rund 70 Millionen Fahrten haben wir mehr als 8,5
Millionen kontrolliert. Das Ergebnis spricht für sich: Mehr als 98
Prozent der Lkw-Fahrer verhalten sich gesetzestreu. Die
Beanstandungsquote liegt bei unter 2 Prozent. Die tatsächlichen
Mautpreller machen darunter wiederum nur rund die Hälfte aus. Die
andere Hälfte sind diejenigen, die unbewusst einen Fehler bei der
Buchung gemacht haben. Dieses Kontrollergebnis ist im Gegensatz zu dem
angeblichen Test des BGL aussagekräftig und repräsentativ. Unsere
Kontrollquote liegt derzeit bei 12 Prozent aller Lkw-Fahrten auf den
deutschen Autobahnen.
Der BGL-Geschäftsführer Schmidt gefällt sich längerer Zeit bereits in
der Rolle des Maut-Gegners. Er ist leider schon oft mit seiner Kritik
weit über das Ziel hinaus geschossen. Seine Polemik gegen die Maut hat
sich ein ums andere Mal als falsch erwiesen. Erst hat der
BGL-Geschäftsführer dazu aufgerufen, die Mauteinführung zu
boykottieren. Dann hat er vor dem Mautstart am 1. Januar das Chaos
heraufbeschworen, das bekanntermaßen nicht eingetreten ist. Bei seiner
nächsten Attacke meinte Schmidt, nachts würde massenhaft die Maut
geprellt. Obwohl er für diese Behauptung keinerlei Belege hatte, habe
ich mehr als 500 Zusatzkontrollen in der Nacht angeordnet. Das
Ergebnis war vorhersehbar: keine Auffälligkeiten. Mit dem gleichen
Ergebnis erledigte sich dann die Schmidt-These, vor allem Ausländer
würden die Maut prellen. Die von mir angeordneten
Schwerpunktkontrollen im Grenzraum widerlegten auch diese BGL-These
als schlicht falsch. Die Bundesregierung nimmt die Kritik des
Speditionsgewerbes also sehr ernst, auch wenn sie nicht plausibel
erscheint. Wir arbeiten nach der Devise: Lieber einmal mehr
kontrollieren, als Mautpreller durch das engmaschige Kontrollnetz
schlüpfen zu lassen. Allerdings erwarte ich, dass die vorgebrachte
Kritik nicht nur auf vagen Vermutungen beruht.
Der angebliche Test des BGL belegt im Gegenteil, dass das Mautsystem
funktioniert: Fahrten mit OBUs werden, auch wenn sie abgeschaltet
sind, sorgfältig registriert. Die meisten Nullbuchungen haben in der
Regel einen völlig legalen Hintergrund, beispielsweise weil eine
Zugmaschine ohne Anhänger unterwegs ist und dann das Gesamtgewicht
unter 12 Tonnen liegt. In diesem Fall muss zu recht keine Maut bezahlt
werden. Trotzdem ist Toll Collect solchen Nullbuchungen seit Mautstart
durch gezielte Stichproben nachgegangen. Das Ergebnis ist auch hier
eindeutig. Es gibt keine Auffälligkeiten. Nach den vom BGL erhobenen
Vorwürfen haben wir das noch einmal sorgfältig analysiert. Wer
systematisch mit einer abgeschalteten OBU über die deutschen
Autobahnen fährt, wird vom Mautsystem erfasst und dann mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit spätestens bei einer Betriebsprüfung zur Kasse
gebeten. Die Auswertungen der Nullbuchungen für den Monat Mai sind
übrigens noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse für die erste
Mai-Woche liegen aber bereits vor. Dabei sind - soviel lässt sich
schon jetzt sagen - Auffälligkeiten bei bestimmten
BGL-Mitgliedsunternehmen erkennbar. Diesen Fällen geht das Bundesamt
für Güterverkehr gezielt gegebenenfalls auch durch Betriebskontrollen
nach. Sollte sich herausstellen, dass die Unternehmen gegen
gesetzliche Vorschriften verstoßen haben, wird ein Bußgeldverfahren im
Einzelfall auch wegen vorsätzlichen Handelns eingeleitet.
Um die Abschreckung für Mautpreller weiter zu erhöhen, werden wir die
Bußgelder anheben. Ich bin für eine Erhöhung der Regelgeldbuße von 75
auf 100 Euro bei Fahrlässigkeit, sofern der Fahrzeugführer Betroffener
ist und von 150 auf 200 Euro bei Fahrlässigkeit, sofern der
Unternehmer Betroffener ist. Damit verschärfen wir schon für Ersttäter
die Bußgelder. Im Wiederholungsfall können Geldbußen bis zu 20.000
Euro festgesetzt werden."