Home








































  Partnernummer: Passwort: Neuanmeldung

Feinstaub

Kabinett entscheidet über Kennzeichnungsverordnung

Entscheidung vor Bundestagswahl unwahrscheinlich

Bevor Fahrverbote als Maßnahme gegen die Feinstaubbelastung ausgesprochen werden können, muss die Politik in Bund und Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen. In einem ersten Schritt verabschiedet die Bundesregierung eine Kennzeichnungsverordnung (im Volksmund Plakettenregelung genannt) und schickt diese an den Bundesrat. Stimmt dieser zu, könnte dies als Bundesimmissionsschutzverordnung zum Gesetz werden. Erst mit so genannten Luftreinhalteplänen lassen sich Fahrverbote aussprechen.

Allerdings können dies die Kommunen nicht allein entscheiden. Da Umweltschutz Ländersache ist, müssen sämtliche Maßnahmen mit anderen Ressorts und Behörden abgestimmt werden, beispielsweise mit der Bezirksregierung. Zwar gibt es jetzt schon Luftreinhaltepläne, die aber noch keine Fahrverbote enthalten – eben weil noch keine Kennzeichnungsverordnung existiert. Einzige Ausnahme ist Düsseldorf, das für eine Straße ein Durchfahrverbot für Lkw ausgesprochen hat.

Zur aktuellen Situation: Am 31. August will die Bundesregierung (Kabinett) über einen Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Kennzeichnungsverordnung entscheiden. Dieser geht am 8. September zum Bundesrat, dem noch zwei weitere Vorschläge aus Bayern und Baden-Württemberg vorliegen. Der Bundesrat kann einen der Vorschläge positiv bescheiden oder zur Beratung in entsprechende Gremien weiterverweisen. Wird ein Vorschlag angenommen, könnte dieser noch vor den Neuwahlen in ein Gesetz gegossen werden. Gerade angesichts der Neuwahlen deutet vieles darauf hin, dass die Kennzeichnungsverordnung erst von einer neuen Regierung in Angriff genommen wird.

<<<< >>>> [1]

Datum:30.08.2005
Quelle:ADAC e. V.
ID:3018

 

zurück








• Copyright © 2000 by Motorrad.de. Alle Rechte reserviert. •