Führerschein - EU - Richtlinie sorgt für mehr Verkehrssicherheit
Neues zum Führerschein
ADAC - Rechtsforum plädiert für kurzfristige Maßnahmen
Mit der heute vom Europäischen Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossenen Dritten Führerscheinrichtlinie wurde nach Ansicht des ADAC ein weiterer Schritt zur Harmonisierung des europäischen Führerscheinrechts vollzogen und so für mehr Verkehrssicherheit gesorgt. „Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass in allen EU-Mitgliedstaaten keine Führerscheine mehr erteilt werden, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatstaat entzogen wurde“, so ADAC - Generalsyndikus Werner Kaessmann. „Das soll verhindern, dass beispielsweise alkoholauffällige Autofahrer, die in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr bekommen, diese im Ausland erwerben.“ Der ADAC fordert den Gesetzgeber auf, durch rasche Umsetzung der Richtlinie dieses Schlupfloch zu schließen.
Um Missbrauch effizient ausschließen zu können, ist ein europäisches Führerscheinregister erforderlich. Eine solche Datenbank kann nur dann aufgebaut werden, wenn mittelfristig alle alten Führerscheine in der EU – derzeit gibt es allein in Deutschland über 100 verschiedene Ausführungen – gegen ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument umgetauscht werden. Angesichts des erheblichen Verwaltungsaufwandes ist dafür eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgesehen. Es ist unpraktikabel, in einem „vernetzten“ Europa länderübergreifend Führerscheine in Karteikästen zu verwalten.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde, unter anderem auch auf Einspruch des ADAC hin, erreicht, dass die neuen Führerscheine 15 Jahre gültig bleiben. Ursprünglich war eine Befristung von zehn Jahren geplant. „Besonders wichtig ist für den ADAC, dass unsere Forderung erfüllt wurde, den Auto - und Motorradführerschein auch in Zukunft ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern“, so ADAC - Vizepräsident für Verkehr Dr. Erhard Oehm.
Bis die jetzt beschlossenen Änderungen greifen, fordert der ADAC Lösungen auf nationaler Ebene. Beim ADAC-Rechtsforum vom 22. März diskutierten Experten aus Justiz, Verwaltung und Politik über die Probleme des Führerscheinerwerbs im Ausland. Die Teilnehmer stimmten dabei mehrheitlich überein, dass deutsche Führerscheinbehörden trotz der Entscheidung des EuGH vom April 2004 die Möglichkeit haben, eklatanten Eignungszweifeln nachzugehen und die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins abzulehnen. Damit wird die bisherige deutsche Verwaltungspraxis grundsätzlich bestätigt. Eine endgültige Lösung des Problems „Führerscheintourismus“ wird es aber erst dann geben, wenn die Eignungsanforderungen nach Führerscheinentzug EU - weit einheitlich und für alle verbindlich geregelt sind.