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Versicherung haftet für Steinschlag-Schaden nur selten Frühjahrs-Baustellen, die jetzt wieder überall den Verkehr behindern, sorgen für Ärger bei vielen Autofahrern. Gefährlich wird es, wenn im Baustellen-Bereich eine Scheibe durch aufgewirbelte Steine oder Baumaterial zu Bruch geht. Der ADAC appelliert deshalb an die Autofahrer, in Baustellen-Abschnitten - und nicht nur hier - mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und einen gebührenden Abstand zum Vordermann einzuhalten. Der Glasschaden geht in der Regel auf eigene Rechnung, sofern man nicht teilkaskoversichert ist. Und auch dann bleibt man aufgrund der Selbstbeteiligungsklausel oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Der Lenker des vorausfahrenden Wagens kann sich nämlich auf ein sogenanntes “unabwendbares Ereignis“ berufen. Wenn sich beim Passieren einer Baustelle Steinchen im Reifen festsetzen, die dann später auf “guter“ Straße gegen die Scheibe des nachfolgenden Autos geschleudert werden, muss der vorausfahrende Autofahrer ebenfalls nicht für den Schaden aufkommen.
<<<< >>>> [1] Datum:08.05.2001
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