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Strenge Strafen für verbotenes Überholen

Verkehrssünden können im Ausland ein tiefes Loch in die Urlaubskasse reißen. Hohe Geldbußen riskieren Autofahrer laut ADAC vor allem bei der Missachtung von Überholverboten. Oft sind im Urlaubsland bei den Überholvorschriften auch nationale Besonderheiten zu beachten. So darf beispielsweise in der Schweiz und Österreich nicht vor Fahrbahnkuppen, in Italien nicht vor und in Kreuzungen überholt werden. In allen drei Ländern ist das Überholen zudem ausdrücklich vor und in Kurven sowie vor und auf unbeschrankten Bahnübergängen untersagt. Folgende Bußgelder drohen nach einer ADAC-Übersicht bei Überholverstößen in den einzelnen Ländern:

Belgien ab 390 DM
Dänemark 270 DM
Deutschland ab 80 Mark
Frankreich ab 180 Mark
Griechenland 580 Mark
Großbritannien 480 Mark
Italien ab 130 Mark
Niederlande bis 160 Mark
Norwegen ab 600 Mark
Österreich ab 70 Mark
Schweiz ab 260 Mark
Slowenien 140 bis 420 Mark
Spanien ab 175 Mark
Tschechien bis 180 Mark
Ungarn bis 770 Mark


Der ADAC macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch Verstöße gegen die Blinkvorschriften beim Überholen mit Bußgeldern geahndet werden. In Italien, Kroatien, Slowenien und Jugoslawien gilt die Besonderheit, dass während des gesamten Überholvorgangs geblinkt werden muss.Ausländische Bußgeldkataloge und detaillierte Verfahrenshinweise können dem ADAC-Handbuch “Bußgeld im Ausland“ entnommen werden. Erhältlich ist dieses Handbuch zum Preis von 19,80 Mark im Buchhandel oder beim Automobil-Club.


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Datum:29.06.2001
Quelle:ADAC
ID:448

 

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