Einfuhr von Reisemitbringseln weiterhin beschränkt
Reisende, die vom Urlaub in einem Nicht-EU-Land nach Hause zurückkehren, müssen nach wie vor zuviel mitgeführte Reisemitbringsel beim Zoll anmelden. Zollfrei bleiben laut ADAC nur im Urlaubsland eingekaufte Waren, die den Wert von 350 Mark nicht überschreiten. Für Reisemitbringsel aus Polen oder Tschechien liegt der Freibetrag derzeit bei nur 200 Mark. Die erlaubte Freimenge aus Nicht-EU-Ländern beträgt beispielsweise bei Zigaretten 200 Stück, bei Schnaps ein Liter und bei Kaffee 500 Gramm.
Wer abgabepflichtige Waren nicht beim Zoll anmeldet, verstößt nicht nur gegen die Zollgesetze, er muss auch tief in die Tasche greifen. Die Einfuhrabgabe beträgt pro zuviel mitgeführter Zigarette 22 Pfennig, 13,30 Mark pro Liter Schnaps und 7,80 Mark pro Pfund Kaffee. Darüber hinaus haben Zollsünder mit einer zusätzlichen Strafe in Höhe der gesamten Zollkosten zu rechnen.
Führt die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nicht direkt nach Deutschland, muss die Zollmeldung im ersten Land, das der Europäischen Union angehört, abgegeben werden. Dies ist beispielsweise Dänemark oder Schweden, wenn deutsche Autofahrer aus Norwegen kommen oder Österreich, wenn sie aus Ungarn oder Slowenien einreisen. Der ADAC macht Autotouristen, die von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land unterwegs sind, darauf aufmerksam, dass sie auch noch 30 Kilometer außerhalb der Grenzen auf zuviel mitgeführte Waren untersucht werden dürfen.
Wie man im Urlaub günstig einkauft: Geld zurück - Schnäppchen mit der Mehrwertsteuer
Im Urlaub sitzt das Portemonnaie meist lockerer als zu Hause. Ferienstimmung, fremde Währung, glitzernde Boutiquen und Geschäfte - und schon ist man stolzer Besitzer eines neuen Anzugs oder einer Videokamera. Etliche Staaten außerhalb der Europäischen Union geben Urlaubern bei der Ausreise die Mehrwertsteuer zurück, die zuvor auf bestimmte Waren bezahlt wurde. Der Fachausdruck dafür heißt “Tax Refunding“.
Der Urlauber muss zunächst schon beim Kauf darauf hinweisen, dass der Artikel außer Landes geht. Dann stellt der Händler eine spezielle Rechnung oder einen so genannten “Tax Free Cheque“ aus. Oft gibt es nur dann Geld retour, wenn in bestimmten Geschäften eingekauft wird - die sind dann mit einem Schild “Tax Free Shopping“ gekennzeichnet. In den meisten Fällen müssen die Shopping-Schnäppchen einen gewissen Mindestbetrag erreichen. In Südafrika etwa gibt es die Steuer schon bei einer Rechnungssumme von rund 100 Mark zurück, in der Schweiz liegt der Betrag bei etwa 600 Mark.
Am Tag der Abreise zeigt der Kunde am Flughafenzoll die Quittung und seine Einkaufsschätze vor und erhält die Mehrwertsteuer zurück. Erfolgt die Auszahlung nicht direkt an der Zollstelle, erhält man einen Gutschein, der ein paar Schritte weiter bei einem “Tax Refund Office“ eingelöst werden kann. Meist gibt es das Geld bar auf die Hand, manche Behörden - zum Beispiel in der Türkei oder in Kanada - erlauben den Urlaubern auch, den Antrag bequem von daheim aus zu stellen. Voraussetzung: Der Zoll muss die Ausfuhr quittiert haben.
In folgenden Ländern erhalten Urlauber die Mehrwertsteuer retour:
Australien - Unlängst wurde die 10-prozentige “Goods and Services Tax“ landesweit eingeführt. Auskunft: Australien Tourist Commission, Tel. (069) 2740060
Argentinien - Die Abwicklung läuft über die Flughafen-Büros der Firma Global Refund, die zwischen 10 und 20 Prozent Provision erhebt. Die Rechnungen müssen eine Mindesthöhe von 200 Peso aufweisen (ca. 460 Mark). Informationen im Internet unter www.argentinische-botschaft.de/mwst.htm.
Kanada - Der Mindesteinkaufswert liegt bei insgesamt 200 CAN $ (ca. 285 Mark) und mindestens 50 CAN $ pro Einzelrechnung. Das Kanadische Konsulat hält ein spezielles Antragsformular für Urlauber bereit, Tel. (0221) 34990.
Schweiz - Mit “Global Refund Cheques“ aus speziellen “Tax Free“-Geschäften gibt es bei Einkäufen ab 500 Franken 7,5 Prozent Mehrwertsteuer zurück. Nähere Details über Schweiz Tourismus, Tel. (00800) 10020030.
Singapur - Die dreiprozentige “Goods and Services Tax“ wird erstattet, wenn das Geld in Läden mit “Tax Free“-Schildern ausgegeben wurde. Minimumbetrag: 300 S $ (ca. 365 Mark). Broschüren über steuerfreies Shopping liegen in allen Singapur Hotels und am Flughafen aus.
Südafrika - Die Mehrwertsteuer von 14 Prozent wird erstattet, wenn für mindestens 250 Rand (ca. 95 Mark) eingekauft wurde. Details: Südafrikanisches Fremdenverkehrsamt, Tel. (069) 9291290.
Thailand - Wer am Zoll mindestens drei Einzelrechnungen von jeweils 2000 Baht (ca. 125 Mark) vorzeigen kann, erhält sieben Prozent Vorsteuer zurück. Merkblatt vom Thailändischen Fremdenverkehrsamt, Tel. (069) 1381390.
Türkei - 17 Prozent beträgt die Mehrwertsteuer. Hat das “Refund“-Büro am Flughafen geschlossen, können die Belege von daheim aus an das Geschäft geschickt werden, in dem der Einkauf stattfand. Der Inhaber überweist das Geld. Auskünfte: Türkisches Generalkonsulat, Tel. (069) 233081.
Ungarn - Wer für mindestens 50.000 HUF (ca. 440 Mark) eingekauft hat, erhält 25 Prozent Steuer zurück. Das Geld wird nicht nur auf Flughäfen erstattet, sondern auch an den großen Straßen-Grenzübergängen und im Budapester Ostbahnhof. (Merkblatt vom Ungarischen Tourismusamt, Tel. 0036-1-3551133.
USA - Offiziell erstattet nur der Bundesstaat Louisiana die Mehrwertsteuer. Informationen: Tel. 069-435655.