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Radarwarngeräte

Kurz vor dem endgültigen gesetzlichen Aus für Radarwarngeräte wollen die Vertreiber dieser Apparate nochmals kräftig Kasse machen. Der ADAC warnt die Autofahrer vor dem Kauf der Geräte, denn schon in wenigen Monaten wird der Gesetzgeber den Betrieb von Radarwarnern verbieten. Wer dann erwischt wird, zahlt ein Bußgeld und bekommt Flensburg-Punkte. Bereits heute können die Geräte von der Polizei entschädigungslos beschlagnahmt werden und zwar unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind oder nicht.

Der Kauf eines Radarwarngerätes kann zudem sittenwidrig sein. Dadurch verliert man - etwa im Falle einer Reklamation - möglicherweise gegenüber dem Verkäufer jeden Rechtsanspruch. Ein weiterer Grund, warum der ADAC vom Kauf eines Radarwarngerätes abrät, liegt darin, dass es keine Technik gibt, die alle von den Verkehrs-Überwachern eingesetzten Meßmethoden rechtzeitig und zuverlässig anzeigt. So entsteht bei manchem Benutzer das Gefühl unbehelligt rasen zu können. Schnappt die Falle dann doch einmal zu, handelt es sich meist um eine eklatante Geschwindigkeitsübertretung mit entsprechenden Folgen.

Radarwarngeräte werden in der Regel von Autofahrern erworben, die sich bewußt nicht an geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wollen, weil sie deren Sinn nicht einsehen. Der ADAC appelliert deshalb an die Verkehrsbehörden Geschwindigkeitsbegrenzungen nur dort zu verhängen, wo dies im Interesse der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes erforderlich ist.




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Datum:06.09.2000
Quelle:ADAC
ID:63

 

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