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Während meiner täglichen Recherche im Dschungel des World-Wide-Web bin ich auf die „Goldene Regeln“ für Motorradfahrer aus einem Motorradprospekt aus dem Jahr 1928 gestoßen. Um auch weiterhin regen Besuch von Euch auf unserer Website verzeichnen zu können, rate ich Euch daher: „Passt auf liebe Biker, gebt gut Acht, ich hab´ Euch Folgendes mitgebracht!“ Diese Regeln sollte sich jeder von uns zu Herzen nehmen, denn man weiss ja nie, wann Regel Nr. 7 wieder in Kraft tritt... Viel Spaß beim Lesen und gute Fahrt in dieser Saison wünscht Euch Eure Anika vom Presseteam.

1. Alkohol ist prozentual an den meisten Unfällen schuld.

2. Man vermeide Alkohol besonders dann, wenn der Heimweg im Dunkeln angetreten wird.

3. Alkohol wird individuell vertragen, außerdem ist der eine daran gewöhnt, der andere nicht. Der Letztere wird durch Alkoholgenuss hemmungsfrei und fährt zu schnell und zu leichtsinnig.

4. Man sei stets der Tatsache eingedenk, dass allerorts und zu jeder Zeit das Unheil und die Gefahr lauert.

5. Misstrauen bei unübersichtlichen Stellen sowie bei Nachtfahrt ist der beste Freund.

6. Vorsicht ist unerlässlich.

7. Man vergesse nie, dass es unbeleuchtete Pferdewagen, Langholz-Wagen, Handkarren und Radfahrer gibt. Es ist ein großes Verdienst aller Sportskollegen, diese zur Anzeige zu bringen.

8. Man rechne mit allem und auch damit, dass es immer noch proletenhafte Kraftfahrer und Radfahrer gibt, die mangels Rücksicht die Kurve auf der falschen Straßenseite schneiden, um alle anständigen Fahrer in Gefahr zu bringen.

9. Allein richtig ist die rechte Seite.

10. Große Geschwindigkeiten sind nur bei Tage und absolut übersichtlichen Strecken angebracht.

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