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Massenunfall als "Glücksfall" für Versicherte

Stuttgart (ACE) - Je mehr Fahrzeuge in eine Massenkarambolage verwickelt sind, umso bereitwilliger und unkomplizierter werden die Schäden von Versicherungen reguliert.

Auf diesen paradox erscheinenden Sachverhalt hat jetzt der ACE Auto Club Europa in Stuttgart hingewiesen. Als einen Grund für die außergewöhnliche Praxis der Versicherungsunternehmen nennt der ACE Schwierigkeiten, einen Massenunfall so zu rekonstruieren, dass zweifelsfrei der Unfallverursacher dingfest gemacht und damit die Schuldfrage geklärt werden kann. Damit die Geschädigte trotz nicht klärbarer Schulfragen dennoch ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend machen können, setzt die Versicherungsbranche in solchen Fällen einen speziellen Maßnahmeplan in Kraft. Er sieht vor, dass die Geschädigten ihre Ansprüche in voller Höhe gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und nicht bei einer einzelnen Versicherungsgesellschaft anmelden. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens 50 Fahrzeuge als Pulk in einem begrenzten Bereich am "Crash" beteiligt waren. Bei 20 bis 49 in die Karambolage verwickelten Fahrzeugen tritt der Maßnahmeplan nur dann in Kraft, wenn eine präzise Unfallrekonstruktion mit der Feststellung eines Hauptschuldigen nicht möglich ist - etwa durch Verwischung von Beweismitteln durch Bergungs- und Löscharbeiten am Unfallort. Häufig liegt dabei das Problem in der Beantwortung der Frage, ob ein Fahrzeug aufgefahren ist oder vom folgenden Pkw aufgeschoben wurde.

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