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Riskante Schaulust bei Verkehrsunfällen

April 2005 (DVW) Blaulicht und Sirenen – und alle schauen gebannt hin. Instinktiv werden Autofahrer langsamer, auch auf der Gegenfahrbahn, und schnell entsteht ein Stau. So vernünftig langsames Fahren auch ist, so leicht führt der abrupte Tritt auf die Bremsen zum Crash.
Menschen sind von Natur aus neugierig und wollen sehen, was um sie herum passiert. Doch ungehemmte Schaulust kann nicht nur störend sondern auch sehr gefährlich werden, insbesondere im Straßenverkehr, warnt die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Denn wer sich auf die Unfallstelle konzentriert, dem fehlt die nötige Aufmerksamkeit für den fließenden Verkehr. Die Folge sind Unfälle jeder Art.
Außerdem beklagen Sanitäter und Polizisten, dass Zuschauer ihre lebensrettende Arbeit behindern und auch Falschparker die Anfahrt der Einsatzkräfte verzögern, so dass Verletzte nicht schnellstmöglich ärztlich versorgt werden können. Und die Bitte der Rettungskräfte, sich vom Unfallort zu entfernen, trifft häufig auf taube Ohren.
Dagegen kann ein Anstoß von außen nützlich sein: Wer den Gucker am Unfallort „antippt“ oder persönlich anspricht, kann ihn aus der Lethargie bringen und zu einem wichtigen Helfer machen – auch wenn er nur Platz macht für die Rettungskräfte.
Hierzu begrüßt die Deutsche Verkehrswacht, die Neuregelung im Bußgeldkatalog ab dem 01.April 2005.


Wer künftig beim Falschparken die Feuerwehr oder den Krankenwagen beim Einsatz behindert, muss mit 40 Euro plus einem Punkt in Flensburg rechnen.

Zur Erinnerung für den Notfall:
Bei der Notrufmeldung kommt es vor allem auf die Fragen an: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art der Verletzung? Wer meldet? Warten auf Rückfragen.




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Datum:02.05.2005
Quelle:Verbandsdirektor der Deutschen Verkehrswacht e.V.
ID:2731

 

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