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Reifen und Autofahrer drehen durch

Stuttgart (ACE) 23. Januar 2007 – Was ein Orkan im Straßenverkehr anrichten kann, ist Autofahrern seit vergangener Woche geläufig. Erfahrungen mit den Folgen winterlicher Witterung liegen hingegen lange zurück und dürften verblasst sein.

Deshalb hat der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart empfohlen, sich für den angekündigten Wetterwechsel gut zu wappnen. Dann müsse niemand in Panik geraten. Es sei ohnehin besser, auf die typischen frostigen Widrigkeiten gelassen zu reagieren.

Laut ACE zählen zu den größten Fehlern der Autofahrer untaugliche Versuche, angesichts von Verkehrsbehinderungen auf schneeglatten Straßen die verlorene Zeit wieder reinholen zu wollen. Damit wachse das Unfallrisiko. Nach Ansicht des ACE verdienen aber die meisten Kraftfahrer großes Lob für ihre Umsicht und Rücksicht. Ein Beleg dafür sei, dass sich die Zahl der Karambolagen in der vergangenen Wintersaison in Grenzen gehalten hat. Meist sei es bei Blechschäden geblieben. "Umsichtige Autofahrer bewegen sich bei Eis und Schnee erfahrungsgemäß vorsichtig", sagte ein ACE - Sprecher. Mitunter bereiteten aber bereits kleine Schneehindernisse große Schwierigkeiten und ließen Räder und Autofahrer gleichermaßen durchdrehen. Wer die richtige Fahrtechnik beherrsche, bekomme aber selbst ein eingeschneites Auto flott aus der Parklücke wieder heraus, betont der Club.

Winterreifenmuffeln droht Strafe – auch Arbeitgeber tragen Verantwortung
Die im vergangenen Mai in Kraft gesetzte neue StVO - Vorschrift wird laut ACE streng rechtlich gesehen schon am ersten Glätte - Tag greifen. Das bedeute: Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne "geeignete Bereifung" unterwegs ist und dies etwa anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 20 Euro rechnen. Kommt es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, muss der Verursacher sogar 40 Euro Strafe zahlen und kassiert zudem einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Verantwortung für eine geeignete Bereifung tragen nach Darstellung des ACE Fahrer und Fahrzeughalter gleichermaßen. So müssten beispielsweise Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ihre Dienstwagenflotte mit Winterreifen entsprechend ausstatten.

Wer ein Auto mietet, kann vom Vertrag des Autovermieters zurücktreten, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Frost nicht wintertauglich bereift ist. Wer sein privates Fahrzeug jetzt nicht mehr auf Winterreifen umrüsten wolle, der müsse bei glatter Fahrbahn das Auto stehen lassen und auf Busse und Bahnen ausweichen.

Die richtigen Handgriffe bei Eis und Schnee

Vor dem Start muß laut ACE Autodach, Motor - und Kofferraumhaube sowie Scheiben und Außenrückspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Handbesen und Eiskratzer sollten bis Ostern im Auto deponiert sein. Sinnvoll sei es auch, eine kleine Schneeschippe zur Hand zu haben um vor allen vier Rädern in einem etwa 50 Zentimeter langen Korridor die weiße Pracht wegräumen zu können. Mit etwas Schwung und gutem Winterreifenprofil, könnten dann kleinere Schneewehen ganz ohne Schwierigkeiten beim Ausparken überwunden werden.

Schwerwiegendere Probleme gebe es allerdings, wenn das Auto bereits auf Schneebelag eingeparkt wurde. Die erhöhte Reifentemperatur und abstrahlende Restwärme des Motors ließen die Schneekristalle schmelzen, bei Frost entstehe folglich eine tückische Eisschicht unter dem Fahrzeug. Damit beim Ausparken die Reifen auf diesem Spiegel nicht durchdrehen, seien ein paar fahrerische Tricks anzuwenden.

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