Am 19. Januar schickte Europa die 3. Novelle zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts zur nationalen Umsetzung in die Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland kann nun zur Harmonisierung beitragen oder die geschaffenen Freiräume babylonisieren.
Eine gutes Beispiel für den nationalen Harmonisierungsspielraum ist der zukünftige Führerschein A1 (früher 1 A bzw. Klasse 4). So ist in Deutschland in den PKW - Führerschein das Fahren von Leichtmotorrädern bis zu 125 cm³ eingeschlossen (Einschluss) – aber nur, wenn der Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben wurde. Ein Aprilscherz? Brüsseler Eskapaden? Mitnichten. Deutsche Bürokratie. Denn vor dem 1. April vor annähernd 27 Jahren beinhaltete der Führerschein Klasse 3 (PKW) die damaligen Fahrerlaubnisse der Klassen 4 und 5. Deshalb genießen die heute mindestens 45-jährigen Inhaber dieser Führerscheine sogenannten Bestandsschutz, dürfen also Motorräder bis 125 cm³ mit dem normalen PKW-Führerschein fahren. Und wer die Führerscheinprüfung statt am Montag, dem 31. März, erst am Dienstag, dem 1. April ablegte, sollte fest an die deutsche Ministerialbürokratie glauben, die diese Ungleichbehandlung nun liberalisieren kann.
Vielleicht dem Beispiel Frankreich folgend (2 Jahre PKW - Führerscheinbesitz) oder Italien und Spanien (sofortiger Einschluss). Realistischer erscheint dem Industrie - Verband Motorrad IVM das Einschlussmodell aus Österreich. „Fünf Jahre PKW - Führerscheinbesitz und sechs Übungsstunden scheinen uns der wesentlich liberalere Weg zu sein, als die starre Regelung der Besitzstandswahrung in Deutschland“, so Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke. Diese in Europa - minus Deutschland, Niederlande, Schweden und Dänemark - vorherrschende Gleichberechtigung auf zwei Rädern verhilft sehr vielen Menschen in der Europäischen Union in Zeiten hoher Energiekosten zur einzig bezahlbaren individuellen Mobilität. In Deutschland warten viele Interessenten an einem Leichtkraftrad auf eine europäische Flexibilisierung des Fahrerlaubnisrechts.
Ein weiterer Knackpunkt der Brüsseler Novelle ist für IVM - Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke der deutsche Umgang mit der kleinsten deutschen Führerscheinstufe AM (50 cm³/45 km/h) – bisher eingeschlossen in den PKW- Führerschein oder ab 16 Jahren zu erwerben. „Wir sollten das Einstiegsalter für diese leichte Klasse auf 15 Jahre absenken und selbstverständlich den Einschluss in den PKW - Führerschein beibehalten.“