Bis zu 250 Mark für unerlaubtes Überholen
Jetzt aktuell: ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" für 10 Reiseländer
Wer in Österreich das mit einer durchgehend weißen Linie angezeigte Überholverbot
missachtet, muss an Ort und Stelle rund 70 Mark Strafe bezahlen. Bei späterer
Überweisung werden daraus saftige 250 Mark. So will es dem ADAC-Katalog "Bußgeld im
Ausland" zufolge das österreichische Verwaltungsstrafgesetz. Das soeben in
Erstauflage erschienene Fachbuch des Clubs gibt - rechtzeitig vor der neuen Reisesaison -
einen umfassenden Überblick über das aktuelle Bußgeldrecht in zehn wichtigen
europäischen Reiseländern (siehe Grafik); es ist für 19,80 Mark im Buchhandel, in allen
Clubgeschäftsstellen und per Internet unter www.adac.de
erhältlich.
Nicht nur in Österreich müssen Verkehrssünder tief in die Taschen greifen. Ein Blick
in den ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" verrät, was z.B. eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet. Während man dafür in Deutschland
zwischen 60 bis 75 Mark und in Holland etwa 100 Mark zahlen muss, wird man für das selbe
Delikt in Spanien und Frankreich bereits mit etwa 180 Mark zur Kasse gebeten. In der
Schweiz und Italien beträgt die Strafe sogar mehr als 220 Mark. Einsamer Spitzenreiter
ist Belgien, wo für das gleiche Tempovergehen rund 390 Mark kassiert werden.
Neben der Frage, wie teuer Verkehrssünden im Ausland zu stehen kommen, bietet der
ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" auch wichtige Informationen darüber, wie
man die Buße zahlen muss, in welchen Fällen eine Kaution zu leisten ist und ob das
Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Ebenso werden die genauen Fristen einer
grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten ausführlich erläutert. Ein
Adressenverzeichnis nennt geeignete Anwälte im In- und Ausland.
Ergänzende Materialien aus dem Archiv der ADAC-Pressestelle:
Infogramm: Das kosten Verkehrssünden im Ausland
zurück