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TUEV

Kennzeichenhalter:
    Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von
    der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm.
    Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
    Nicht eintragungspflichtig.


Radabdeckung:
    Unterseite 150mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei
    belastetem Fahrzeug.
    Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung (Auslegungssache).
    Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE
    theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich (soweit ich weiß)
    aber intern an die 150mm.
    Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.

Licht und Signalanlage:
    Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen:
    "Prüfschlange" oder E-Zeichen.
    Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei
    gemeinsamer Streuscheibe.
    Standlicht nicht vorgeschrieben.
    Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer
    können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie
    müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon
    aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken (Auslegungssache). Ein
    Nebelscheinwerfer darf nich weiter als 250mm von der Mittellinie entfernt sein, und
    nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Ich bleibe bei Umbauten der Fern-
    Abblenscheinwerfer immer deutlich unter den 250mm, damit war ich immer auf der
    sicheren Seite.
    Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40cm höchstens 100cm (Das ganze
    Motorrad darf nicht breiter als 1m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die
    haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf
    Trikes etc. verbaut werden.)
    Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Minniblinker
    (auch andere) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft,
    sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind,
    haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw "12" für
    nach hinten strahlende Bauteile.
    Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein (manchmal schon im Rücklicht integriert).
    Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.
    Nicht eintragungspflichtig.

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