Home








































  Partnernummer: Passwort: Neuanmeldung

Massenunfall als "Glücksfall" für Versicherte



Über den Zentralruf der Autoversicherer (unter der
Zentral-Rufnummer 0 180-25 0 26 rund um die Uhr erreichbar) kann in Erfahrung gebracht werden, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Unfallgegner versichert ist. Dazu sind nur Angaben zum Kennzeichen und Namen des Fahrzeughalters erforderlich - und sofort wird der zuständige Versicherer ermittelt oder man wird, wenn nötig, direkt weiter verbunden. Falls der Unfallverursacher geflüchtet oder nicht haftpflichtversichert ist, hilft die Verkehrsopferhilfe in Hamburg unter der Rufnummer 040-30 18 00.

Und noch ein Tipp vom ACE: Übersteigen die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos (so genannter wirtschaftlicher Totalschaden), so zahlen die Versicherer anstelle der Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes für ein gleichwertiges Fahrzeug. Möchte der Halter das Fahrzeug aber behalten und weiterfahren, hat er Anspruch auf Reparatur auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen.

Auf die Verfahrensweise bei der Schadensregulierung von Massenunfällen haben sich die Autoversicherer verständigt, nachdem es im Jahre 1976 auf der A 81 zwischen Stuttgart und Ludwigsburg einen Massenunfall gab, an dem Insgesamt 192 Fahrzeuge beteiligt waren. Der inzwischen aktualisierte Maßnahmeplan dient dazu, im Interesse der Unfallopfer kostspielige und langwierige Streitigkeiten bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

<<<< >>>> 1 2 [3]

Datum:27.09.2004
Quelle:Autoclub Europa
ID:2137

 

zurück








• Copyright © 2000 by Motorrad.de. Alle Rechte reserviert. •