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2005: Steuer- und Bußgeldschraube dreht sich weiter



Verbot für Kuhfänger und Heckflügel aus Metall

Endlich umgesetzt werden soll im neuen Jahr die alte Forderung, harte Rammbügel, so genannter Kuhfänger, an der Front von Geländewagen zu verbieten. Sie stehen auf dem Index der Unfallverhütungsexperten, die die Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger mindern wollen. Noch nicht klar ist, wann genau das Verbot 2005 in Kraft gesetzt wird und ob es nur für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt oder für alle.

Für sämtliche Fahrzeuge wird das demnächst wirksam werdende Verbot von Heckflügeln aus scharfkantigem Metall gelten. Überdimensionale Speiler bilden ebenfalls eine Gefahr für Fußgänger. Fahrzeuge, die mit ihnen ausgerüstet sind, verlieren nachträglich ihre Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Bei Bastelkonstruktionen dürfte eine Betriebserlaubnis ohnehin zweifelhaft sein. Nach dem Verbot sind die besagten Flügel jedenfalls nicht mehr zugelassen. Das hat weit reichende Konsequenzen bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall. Versicherungen werden sich bei der Schadensregulierung möglicherweise steif stellen, vermutet der ACE. Der Club empfiehlt, sich bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) darauf einzustellen, dass die Prüfbeamten Metallerspoiler beanstanden und deren Demontage verlangen.

Drängler im Visier

Mit großer Sicherheit werden 2005 ein paar ohnehin gefürchtete Instrumente des Bußgeld-Katalogs noch weiter angespitzt. Wer die Ausrüstung seines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst, muss neuerdings 20 Euro Bußgeld, bei Behinderung 40 Euro zahlen und kassiert zudem ein Punkt in Flensburg. Der ACE wertet das als Wink mit dem Zaunpfahl, adressiert an die Winterreifenmuffel. Eine allgemeine Winterreifenpflicht kann streng genommen damit aber nicht beabsichtigt sein. Diese besteht die bisher nur auf entsprechend gekennzeichneten Straßen - Winterausrüstung erforderlich - beispielsweise im Gebirge. Neu gefasst werden einige Tatbestände, die das Parken auf Geh- und Radwegen betreffen oder das Verhalten an Bahnübergängen. Für so genannte Drängler, die mit ungenügendem Sicherheitsabstand erwischt werden, sollen sich Bußgelder und Fahrverbote deutlich erhöhen. Bei diesem Delikt ging die Sanktion bislang nicht über 150 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot hinaus. Geplant sind jetzt Strafen bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot. Eine generelle Verschärfung des Bußgeld-Kataloges, betont der ACE, ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden. In Kraft gesetzt werden dürften die Vorschriften im Frühjahr oder Sommer 2005.


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